Kreis Gütersloh
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KfW-Programm 'Erneuerbare Energien'
Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderung: 
Zinsgünstiger Kredit:

Innerhalb des KfW-Programms 'Erneuerbare Energien' wird im Programmteil 'Standard' die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert. Mit dem Programmteil 'Premium' werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien unterstützt.

Solarkollektoranlagen werden innerhalb des Programmteils 'Premium' ab einer Größe von 40 m2 zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten gefördert.

Förderkonditionen:
  • der Kreditbetrag beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
  • der Kredithöchstbetrag beträgt i.d.R. jedoch max. 10 Mio. € 
  • für förderfähige große Solarkollektoranlagen wird ein Tilgungszuschuss von 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten gewährt
Kreditlaufzeit:
  • bis zu 5, 10 oder 20 Jahre (davon 1-3 Tilgungsfreijahre je nach Laufzeit)
Antragstellung: 
bei Banken und Sparkassen
 
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