Stadt Gütersloh Förderrichtlinie zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten Förderung: Förderzweck ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie im Wohngebäudebestand durch eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und eine Modernisierung der vorhandenen Haustechnik. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist gebunden an die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater. Nähere Informationen erhalten Sie und über den nachstehenden Link. Link(s) zu diesem Artikel: |

