Förderung von Fotovoltaik durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Vergütung von Solarstrom durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Förderung: Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:
Antragstellung: Die Vergütung wird durch den Stromnetzbetreiber gezahlt Information: Seit dem 01. Januar 2012 ist die novellierte Fassung des Erneuerbaren
Energien Gesetzes (EEG) in Kraft. Wesentliche Änderungen gegenüber dem
EEG von 2009 sind für den Bereich der Fotovoltaik:
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