NRW.BANK.Gebäudesanierung Neues Gebäudesanierungsprogramm der NRW.BANK Förderung: Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. 2-Familien-Häusern) durchführen.
Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen. Antragstellung: Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.Bei der Durchführung der Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen:
Beratungscenter Rheinland
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Beratungscenter Westfalen
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