Stadt Rietberg Förderrichtlinie zur Heizenergieeinsparung Förderung: Die Stadt Rietberg fördert Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Einzelheiten können der Förderrichtlinie entnommen werden (s. u.). Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Solaranlagen, Holzpelletanlagen oder Wärmepumpen sind in Neubauten förderfähig. Ausnahme: Anlagen, deren Einbau nach den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetztes (EEWärmeG) vorgeschrieben sind, können nicht von der Stadt Rietberg gefördert werden. Dieses Gesetz ist für alle Neubauten von Bedeutung, für die Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2008 gestellt wurde. Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Neubauten können daher ausschließlich in solchen Gebäuden gefördert werden, bei denen die Anforderungen des EEWärmeG auf andere Weise, z. B. durch verbesserte Wärmedämmung, erfüllt werden. Download(s) zu diesem Artikel: |

