Kreis Gütersloh
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Kreis Gütersloh
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Förderung von Biomasse-KWK durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus Biomasse durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Förderung: 
Vorrang und gesonderte Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien:

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien und sichert diesem eine gesonderte Vergütung zu.

Für Strom aus Biomasse beträgt die Grundvergütung:

elektr. Leistung
Vergütung
in ct/kWh
bis 150 kWel
14,30
> 150 - 500 kWel
12,30
> 500 kWel - 5 MWel 11,00
> 5 MWel - 20 MWel 6,00


Ergänzt wird die Grundvergütung  durch weitere Boni, die teilweise miteinander kombinierbar sind.


Dauer der Vergütung: 20 Jahre
Antragstellung: 
Die Vergütung erfolgt durch den Stromnetzbetreiber
 
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