Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ein Vor-Ort-Energieberatungsangebot, das nur durch zugelassene BAFA-Energieberater ausgeführt werden darf (zum Leistungsumfang vgl. nachfolgenden Link). Die zugelassenen BAFA-Energieberater aus Gelsenkirchen stehen hier als pdf-Download zur Verfügung.
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) vom 10. September 2009 (Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360).
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