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Faszination Feuer
Dezentrale Feuerungsanlagen
Nicht nur als Zusatzheizung wärmstens zu empfehlen

Dezentrale Feuerungsanlagen, wie z.B. Kachelöfen, steigern den Wohnkomfort und sind in der heutigen Zeit ein gefragter Einrichtungsgegenstand. Sie verbinden – richtig betrieben – Wohlfühlen mit umweltgerechter Verbrennung und können die Heizung in der Übergangszeit ersetzen bzw. in der kalten Jahreszeit unterstützen.

Kachelöfen besitzen einen Brennraum, der durch Glasscheiben oder Türen geschlossen werden kann. Die Zufuhr an Verbrennungsluft kann über Einstel-lungseinrichtungen gesteuert werden. Wird zusätzlich die Raumluft nach dem Prinzip einer Warmluftheizung erwärmt, ist die Wärmenutzung deutlich besser als bei offenen Kaminen. Dann erreichen Kachelöfen einen Wirkungsgrad von ca. 70 Prozent. Aufgrund der gesteuerten Verbrennung weisen sie auch günstigere Emissionsverhältnisse als Kamine auf und sind damit die bessere Lösung für die Verbrennung von Holz.

 
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Moderner Schornstein
Neue Regelungen für Kaminöfen und Holzheizkessel

Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung, emittiert jedoch auch gesundheitsschädlichen Feinstaub. Mit der Novelle der 1. Bundesimmis-sionsschutzverordnung (BImSchV) gelten für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Strengere Grenzwerte sollen zu einer Verringerung der Feinstaubemissionen führen. Gegenüber der bisher geltenden Rechtslage werden nun u.a. Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) sowie Mindestwirkungsgrade festgelegt die von den Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Pellet-Einzelöfen und Heizkamine einzuhalten sind.

Neu auf den Markt kommende Gerätetypen werden einmalig in einer Typenprüfung auf die Einhaltung der Grenzwerte untersucht. Beim Kauf erhält der Betreiber eine Bescheinigung des Herstellers darüber, dass die Grenzwerte der 1. BImSchV eingehalten werden. Diese Bescheinigung wird vom Schornsteinfeger überprüft.

Für bestehende Anlagen ist die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte von 0,15g/m³ für Staub und 4g/m³ für Kohlenstoffmonoxid entweder durch eine Prüfmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachzuweisen. Anlagen, die die Grenzwerte einhalten, können weiterbetrieben werden. Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, müssen in Abhängigkeit vom Jahr ihrer Markteinführung (Typenprüfung) zwischen 2014 und 2024 mit einem Staubabscheider (bspw.: ein Kleinst-Elektrofilter) nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die entsprechenden Übergangsfristen können der Tabelle entnommen werden. Nicht dieser Nachrüstverpflichtung unterliegen u.a. Anlagen die vor 1950 errichtet wurden oder die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen.

Zeitpunkt der Typenprüfung Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme
Vor dem 01.01.1975 31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis 22.03.2010 31.12.2024

Eine regelmäßige Überprüfung des technischen Zustandes der Anlagen soll durch den Schornsteinfeger entsprechend dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz durchschnittlich alle dreieinhalb Jahre stattfinden.

Neben den Anforderungen an die Anlagentechnik bestehen auch verschärfte Anforderungen in Bezug auf die eingesetzten Brennstoffe. So enthält die 1. BImSchV eine Positivliste mit Brennstoffen, die zur Verbrennung in Haushalten zugelassen sind. Unter anderem zur Verbrennung zugelassen sind neben handelsüblicher Braun- und Steinkohle, Brennstoffe aus naturbelassenem Holz wie Stückholz, Reisig, Zapfen, Rinde, Hackschnitzel, Presslinge (Pellets) und Späne. Soweit keine Holzschutzmittel, Schwermetalle oder halogenorganische Verbindungen enthalten sind, können auch verleimte, lackierte und beschichtete Hölzer zur Feuerung verwendet werden.

Die verwendeten Biomassebrennstoffe müssen luftgetrocknet sein. Sie dürfen einen Grenzwert von 25 % für den Feuchtegehalt nicht überschreiten.

Weiterhin ist eine Beratung des Betreibers zum richtigen Umgang, den Brennstoffen und deren Lagerung vorgesehen. Diese Beratung erfolgt durch den Schornsteinfeger und ist einmalig für bestehende Anlagen sowie bei der erstmaligen Inbetriebnahme und bei einem Betreiberwechsel vorgesehen.

 
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