Kreis Borken
15.02.2012, 19.00 Uhr Borken, Sparkasse Westmünsterland, Wilbecke 1
Auftaktveranstaltung zum Projekt 'Haus-zu-Haus-Beratung'

Bei Minusgraden macht sich bemerkbar, wo die Schwachstellen eines Hauses liegen. Deshalb hat die Energieberatung gerade Hochkonjunktur. Am Mittwoch, 15. Februar, haben Bürgerinnen und Bürger aus Borken Gelegenheit, sich über das dann anlaufende Projekt „Haus-zu-Haus-Beratungen“ zu informieren. Unter anderem wird Thomas Volmer von der Sparkasse Westmünsterland Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bei der Modernisierung von Wohnraum vorstellen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr in der Hauptstelle der Sparkasse Westmünsterland an der Wilbecke 1 in Borken.

Ab dem 20. Februar werden die Energieberater Thomas Venhorst und Werner Vogelsang von der Service GmbH der Kreishandwerkerschaft bei rund 400 Haushalten in Borken und seinen Ortsteilen klingeln. Vier Wochen nehmen sie sich Zeit, um möglichst viele Hausbesitzerinnen und -besitzer in Borken, Burlo, Gemen und Weseke neutral zu informieren, wie sie ihre Immobilie energetisch auf Vordermann bringen können. Die Stadt Borken hat für die Beratungskampagne Wohngebiete aus den 60er und 70er Jahren ausgewählt. Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger in diesen Gebieten kostenlos. Die Sparkasse Westmünsterland finanziert das Projekt.

Der Informationsabend am 15. Februar ist ein Angebot für alle Interessierten, auch aus anderen Wohngebieten. Bürgermeister Rolf Lührmann und Dr. Raoul G. Wild, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Westmünsterland werden die Teilnehmer begrüßen. Anschließend erläutert Edith Gülker aus dem Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises die Hintergründe der Kampagne, die der Kreis im Rahmen seines Klimaschutzkonzeptes initiiert hat. Kooperationspartner sind die Stadt Borken, die Sparkasse Westmünsterland, die Kreishandwerkerschaft Borken sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken. „Wer sein Haus saniert, spart auf Dauer nicht nur Energie, sondern investiert auch in den Klimaschutz und in die Wohnqualität seiner Immobilie“, betont Edith Gülker. Daniel Janning, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, wird die Hauptakteure der Beratungskampagne vorstellen. Die Energieberater Thomas Venhorst und Werner Vogelsang von der Servicegesellschaft Handwerk der Kreishandwerkerschaft skizzieren dann die Möglichkeiten, die das Konzept ausgewählten Hausbesitzern bietet.

Thomas Volmer von der Sparkasse Westmünsterland wird den Gästen einen Überblick über Fördermöglichkeiten, die es bei Sanierungsmaßnahmen gibt, verschaffen. Dabei wird er auch einige konkrete Beispiele vorstellen. Hausbesitzer, die unabhängig von der Kampagne eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchten, finden im Internet unter www.alt-bau-neu.de eine Liste mit Energieberatern aus der Region.

Zum Thema: Haus-zu-Haus-Beratung

Die Energieberater Thomas Venhorst und Werner Vogelsang werden zwischen dem 20. Februar und 16. März 2012 bei allen 400 ausgewählten Haushalten klingeln. Sind die Eigentümer nicht interessiert, ziehen die Energieberater weiter. Ansonsten übergeben sie in jedem Fall ein Infopaket. Wenn die Hausbesitzer eine Initialberatung wünschen, erhalten sie erste Hinweise zu Einspar- und Sanierungsmöglichkeiten sowie Tipps zu finanziellen Fördermöglichkeiten. Bei einer ausführlicheren Erstberatung geben die Energieberater nach einem Rundgang durch das Haus eine erste Einschätzung zum energetischen Zustand des Hauses ab.

15.02.2012, 19.00 Uhr Auftaktveranstaltung zum Projekt 'Haus-zu-Haus-Beratung'
Veranstaltungsort: 46325 Borken, Sparkasse Westmünsterland, Wilbecke1
Energiespar-Hotline
Kreis Borken

Edith Gülker

Mo - Fr 8:00 - 16:00 Uhr
02861 821428

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Muster Energieausweis dena
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Eine Orientierungshilfe
Der Energieausweis
Was ist das überhaupt? Wer braucht ihn? Wo bekomme ich ihn?
Was ist der Energieausweis?

Jeder Autobesitzer kennt den Benzinverbrauch seines Fahrzeugs. Auch bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten ist der Stromverbrauch inzwischen ein wichtiges Kaufkriterium. Obwohl die Heizungs- und Warmwasserkosten fast immer den größten Anteil der Nebenkosten ausmachen, kennen jedoch die wenigsten den Energieverbrauch ihres Hauses bzw. ihrer Wohnung.
Die Einführung des Energieausweises soll hier Abhilfe schaffen. Der Energieausweis ermöglicht eine einfache und objektive Beurteilung des energetischen Gebäudezustands und ermöglicht dem Mieter, die künftigen Heiz- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Eigentümern und Vermietern hilft er, den Zustand ihrer Immobilie zu bewerten. Modernisierungstipps im Anhang des Ausweises zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung des energetischen Standards und damit zur Wertsteigerung auf.

Wann brauchen Sie den Energieausweis?

Jeder, der ein Haus bzw. eine Wohnung neu baut oder wesentlich umbaut muss bereits seit in Kraft treten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 über einen Gebäudeenergieausweis verfügen. Wer eine Wohnung oder ein Haus verkauft oder vermietet, muss spätestens seit Anfang 2009 einen Energieausweis vorlegen können. Aber auch wenn Sie Ihr eigenes Haus bewohnen, ist die Erstellung aus den genannten Gründen sinnvoll. Die verbindliche Einführung des Energieausweises erfolgte mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007, spätestens zum 01.01.2009.

Die Sanierungsempfehlungen des Energieausweises stellen wichtige Tipps dar, aus denen jedoch keinerlei Verpflichtung zur Umsetzung abgeleitet werden kann. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf einen bestimmten Energiekennwert. Auch ein schlechter energetischer Standard begründet also keinen Mietminderungsanspruch.

Exkurs: Hinweis zur Änderung der EnEV

Am 01.10.2009 ist die Energieeinsparverordnung 2009 in Kraft getreten. Im Wesentlichen haben sich mit Einführung der EnEV 2009 die primärenergetischen Anforderungen um ca. 30 % und die Anforderungen an die energetische Qualität der Außenbauteile um ca. 15 % verschärft.

Wie wird der Energieausweis berechnet?

Es gibt zwei verschiedene Energieausweise: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen verwendet. Für Neubauten sowie Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.

Der Energiebedarf setzt sich zusammen aus einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Neben dem Endenergiebedarf eines Gebäudes, also der nach technischen Regeln berechneten, vom konkreten Gebäude jährlich benötigten Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, wird der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben. Dieser enthält zusätzlich die Energiemenge, die für Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung des Energieträgers (z.B. Heizöl oder Erdgas) nötig ist.

Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch durch die Nutzer des Gebäudes bewertet. Der Energieverbrauch der vorherigen drei oder mehr Jahre wird klimabereinigt in einen Energieverbrauchskennwert umgerechnet. Dieser Wert ist abhängig vom individuellen Nutzerverhalten und macht keine Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes. Für Bestandsgebäude gilt eine eingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein Ausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs notwendig. Die gültige EnEV regelt für beide Verfahren die Berechnungsvorschriften.

Wie bekommen Sie ihn?

Für die Anfertigung werden Planungsunterlagen benötigt, aus denen die wichtigsten Baukonstruktionen hervorgehen. Außerdem sollte eine Bestands-Aufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik vor Ort erfolgen.

Die Deutsche Energieagentur (dena) führt eine zentrale Datei, in der austellungsberechtigte Berater gelistet sind. Zur Qualitätssicherung wurde ein Gütesiegel eingeführt: Energieausweise mit diesem Gütesiegel beziehen sich grundsätzlich auf den aussagekräftigeren Energiebedarf des Gebäudes. Die Datenaufnahme muss persönlich und vor Ort durch den Aussteller des Energieausweises erfolgen. Modernisierungsempfehlungen müssen in zwei alternativen Modernisierungspaketen zusammengefasst werden. Eine vierseitige Dokumentation und eine persönliche Erläuterung sind Voraussetzung. Bevor ein Energieausweis das dena-Gütesiegel erhält, wird er von der dena einem elektronischen Plausibilitätscheck unterzogen.

Um eine hohe Qualität zu gewährleisten stellt die dena auch an den Energieausweis-Aussteller Anforderungen, welche über die grundsätzlichen Forderungen der EnEV hinausgehen. So dürfen nur qualifizierte Berater Energieausweise mit dem dena-Gütesiegel ausstellen, die zusätzlich eine entsprechende Weiterbildung bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder eine Ausbildung zum Energieberater im Handwerk nachweisen, ihre Unabhängigkeit zum Auftraggeber verpflichtend garantieren sowie eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Energieausweis-Aussteller, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten die Berechtigung Energieausweise mit dem dena-Gütesiegel auszustellen - sie können in der Expertensuche der dena separat ausgewählt werden.
 
 
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